EnEV in der Praxis

Angefangen von Herangehensweisen in der Planung oder Umsetzung, bis hin zur Interpretation der energetischen Anforderungen der EnEV bezogen auf das jeweilige Projekt oder der Schaffung von Rechtssicherheit in der Argumentation gegenüber dem Bauherrn können verschiedene Erläuterungen die tägliche Arbeit erleichtern.Weiterführende Informationen, wie Möglichkeiten der Vereinfachung der Datenaufnahme und der Datenverwendung (gem. § 9 Abs. 2 EnEV) oder Auslegungen zu einzelnen Themen der EnEV in Bezug auf die Berechnung oder die praktische Umsetzung, wichtige Fachbegriffe sowie häufige Fragen sowie Antworten von Fachexperten sind im Folgenden beschrieben.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlichte am 7.4.2015 Regeln zur vereinfachten Aufnahme von Gebäudedaten und deren Verwendung sowie für die Ermittlung der Energieverbrauchskennwerte. Dabei wird zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unterschieden. Diese Regelungen sind insbesondere bei der Erstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden (EnEV § 19, Abs. 3, 4) und bei der Änderung, der Erweiterung oder dem Ausbau von Gebäuden (EnEV § 9, Abs. 2) anwendbar.

Bekanntmachungen für Wohngebäude vom 07.04.2015

Bekanntmachungen für Nichtwohngebäude vom 07.04.2015

Zur praktischen Auslegung der EnEV und zur Definition einzelner Begriffe veröffentlicht das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) „Auslegungen zur Energieeinsparverordnung“. Derzeit gibt es 24 Auslegungsstaffeln. Mit ihrer Hilfe soll die Rechtssicherheit für den Vollzug der EnEV erhöht werden. DIBt und BBSR stellen zur Information Antworten auf Auslegungsfragen bereit. Es handelt sich um die identischen Inhalte, die in unterschiedlicher Form strukturiert wurden.

Spezielle Fachbegriffe zur energetischen Bewertung von Gebäuden sind der Energieeinsparverordnung und dazugehörigen Bilanzierungsnormen wie DIN V 18599 bzw. DIN V 4701-10/12 und DIN V 4108-6 entnommen. Sie sind Grundvoraussetzung, um die EnEV und die energetischen Anforderungen an Gebäude zu verstehen.


FAQ zur Energieeinsparverordnung