Glossar zur Energieeinsparverordnung EnEV

Die folgenden Definitionen erläutern die wichtigsten Fachbegriffe der EnEV. Sie beziehen sich auf die in der EnEV zugelassenen Bilanzierungsnormen DIN V 18599 bzw. DIN V 4701-10/12 und DIN V 4108-6 und wurden weitestgehend daraus entnommen.

Eine kleine Aufwandszahl kennzeichnet ein energetisch günstiges System. Bei Wohngebäuden ergibt bspw. die Summe aus Heizwärme– und Warmwasserwärmebedarf multipliziert mit der Anlagenaufwandszahl den Jahres-Primärenergiebedarf QP.

QP = (Qh + Qtw) × eP

  • Nutzwärmebedarf,
  • Nutzkältebedarf,
  • Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser,
  • Beleuchtungsbedarf,
  • Bedarf für energetische Luftaufbereitung.

Der Primärenergiefaktor fP wird bei der Gebäudebilanzierung für den Anteil nicht-erneuerbarer Energien genutzt. Er stellt zudem das Verhältnis von Primär- zu Endenergie dar.

FAQ zur Energieeinsparverordnung