Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude, die thermisch konditioniert sind. Im GEG sind die anzuwendenden Berechnungsverfahren und Normen definiert. Zudem sind Vorgaben zur Ausstellung und Verwendung des Energieausweises enthalten. Derzeit gilt das GEG zum 01.11.2020. Das GEG gibt zudem die Randbedingungen vor, wie erneuerbare Energien zur vorschriftmäßigen Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs in Gebäuden genutzt werden können.





 

GEG 2020

Die aktuelle Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es fasst die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und schreibt diese fort. Die Übergangsvorschriften werden in Teil 9, § 110 – § 114 GEG geregelt





 

EnEV-Historie

Die EnEV-Historie bietet einen Überblick über die Entwicklung der heute gültigen gesetzlichen Vorgaben.





 

GEG in der Praxis

Das Gebäudeenergiegesetz stellt aufgrund seiner Komplexität in der Umsetzung oftmals Planer, Ausführende aber auch Hersteller von Produkten vor große Herausforderungen.

„Mit energieeffizientem Bauen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“

 

© 2024 by FEBS

Support

Help Centre

Ticket Support

FAQ

Kontaktformular

Community

Das Unternehmen

Über uns

Leadership

Karriere

Neuigkeiten

Impressum

Get In Touch

You have been successfully Subscribed! Ops! Something went wrong, please try again.