Berechnung der Energie- und Stromsteuer

Zur Berechnung möglicher Steuerermäßigungen im produzierenden Gewerbe für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird sowie für Strom, der für betriebliche Zwecke verwendet wird und Steuerbefreiungen für besondere Prozesse bietet die IHK ein excelbasiertes Berechnungstool.

Dabei sind im Rahmen der ökologischen Steuerreform vor allem zwei Steuern von Bedeutung: Stromsteuer und Aufschlag zur Energiesteuer. Weiterführende Information sind im IHK-Merkblatt „Energie- und Stromsteuer“ aufgeführt.Dieses Tool

  • Dient der Berechnung der Energiesteuer und der Stromsteuer für energie- und stromsteuerbegünstige Unternehmen anhand der unternehmensspezifischen Kenndaten
  • Ermöglicht die Berechnung des hieraus resultierenden Erstattungsanspruches
  • Bietet verständliche und nachvollziehbare Berechnungen (da excelbasiert)

Einsatz

  • Berechnung möglicher Erstattungsansprüche nach den §§ 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach §§ 9 bis 10 Stromsteuergesetz und Abschätzung möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs

Steuerermäßigungen für das produzierende Gewerbe: Ein Überblick

Sehr gute Frage! Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes gibt es in Deutschland tatsächlich verschiedene Möglichkeiten, die Steuerbelastung für Energie zu reduzieren. Diese Steuerermäßigungen zielen darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und den Einsatz von Energie effizienter zu gestalten.

Welche Steuern können ermäßigt werden?

  • Energiesteuer: Für Heizöl, Gas und Flüssiggas, das zu Heizzwecken verwendet wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung gewährt werden.
  • Stromsteuer: Auch für Strom, der für betriebliche Zwecke eingesetzt wird, gibt es Ermäßigungen.

Wer hat Anspruch auf diese Steuerermäßigungen?

Grundsätzlich haben Unternehmen des produzierenden Gewerbes Anspruch auf diese Steuerermäßigungen. Dazu zählen Unternehmen aus den Bereichen:

  • Bergbau
  • Verarbeitendes Gewerbe
  • Energie- und Wasserversorgung
  • Baugewerbe

Voraussetzungen für die Steuerermäßigung

  • Energieverbrauch: Der jährliche Energieverbrauch muss einen bestimmten Schwellenwert überschreiten.
  • Betrieblicher Zweck: Die Energie muss für betriebliche Zwecke verwendet werden.
  • Antragstellung: Es muss ein formgerechter Antrag gestellt werden.

Wie hoch ist die Steuerermäßigung?

Die Höhe der Steuerermäßigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Art des Energieerzeugnisses
  • Verwendungszweck
  • Höhe des Energieverbrauchs

Hinweis: Die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen können sich ändern. Es empfiehlt sich daher, immer die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen zu beachten.

Wie kann ich die Steuerermäßigung beantragen?

Die Antragstellung erfolgt in der Regel beim zuständigen Finanzamt. Die erforderlichen Unterlagen und Fristen sind im jeweiligen Antragsformular aufgeführt.

Wichtige Hinweise

  • Fachliche Beratung: Aufgrund der Komplexität der Thematik empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Regelmäßige Überprüfung: Die gesetzlichen Bestimmungen können sich ändern. Eine regelmäßige Überprüfung ist daher sinnvoll.
  • Förderprogramme: Neben den Steuerermäßigungen gibt es oft weitere Förderprogramme, die Unternehmen bei der Energieeffizienz unterstützen.

Wo finde ich weitere Informationen?

  • Finanzamt: Das zuständige Finanzamt kann Ihnen detaillierte Auskünfte geben.
  • IHK: Die Industrie- und Handelskammer bietet häufig Informationen und Beratungsangebote zu diesem Thema an.
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Auf der Webseite des Ministeriums finden Sie aktuelle Informationen zu Förderprogrammen und Gesetzesänderungen.