Wer künftig im eigenen Haus in energieeffiziente Heiztechnik und Wärmedämmung investiert, hat alternativ zur öffentlichen Förderung auch die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen.
Gefördert werden klimafreundliche Maßnahmen, beispielsweise der Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energie*, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden, aber auch der Einbau von Lüftungsanlagen oder der Einbau von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Auch die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind, kann abgeschrieben werden. Bauherren, die umfassende Sanierungen nach dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durchführen, profitieren ebenfalls vom Steuerbonus
Weiterführende Informationen
- Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommenssteuergesetzes (PDF)
- Bescheinigung für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung des Bundesfinanzministeriums
So kann man die Sanierung steuerlich geltend machen
Damit die Kosten für energetische Maßnahmen über das Finanzamt zurückgeholt werden können, müssen sie von einem Fachunternehmen mit dem entsprechenden Leistungsbereich umgesetzt werden. Die korrekte, fachgerechte Ausführung der Arbeiten wird vom Handwerker in einer Fachunternehmererklärung bestätigt, der Bauherr fügt diese dann der Steuererklärung zum Nachweis bei. Ist die Sanierung abgeschlossen, können 20 Prozent der Kosten über drei Jahre abgeschrieben werden, höchstens 40.000 Euro. Der erste Abzug erfolgt in der Steuererklärung für das Jahr der Fertigstellung. Von den insgesamt 20 Prozent werden in den ersten zwei Jahren 7 Prozent der Aufwendungen geltend gemacht (maximal je 14.000 Euro), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld.
Die steuerliche Förderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft und kann erstmalig mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden.
Voraussetzungen zur steuerlichen Anrechenbarkeit
- Die Steuerermäßigung kann nur für eigene, eigens zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Anspruch genommen werden, die älter als 10 Jahre sind. Sie gilt für selbstbewohnte Wohnhäuser und Eigentumswohnungen innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Immobilie muss über den kompletten Abschreibungszeitraum hinweg selbst bewohnt werden.
- Baumaßnahmen müssen nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 beendet werden.
- Die technischen Anforderungen an die Gebäudehülle richten sich nach den Förderbedingungen der KfW. Die Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung müssen die gleichen Anforderungen erfüllen, die im Förderprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Steuerabzug gibt es daher nur auf Heizungen, die ganz oder teilweise auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten*.
Förderung auch für Energieberatung
Auch wenn für die Inanspruchnahme des Steuerbonus lediglich eine Fachunternehmererklärung erforderlich ist, ist es sinnvoll, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Dann kann der Energieberater das Haus ganzheitlich betrachten und einen iSFP erstellen.
Wird diese Energieberatung im Rahmen der „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) des BAFA in Anspruch genommen, können bis zu 80 Prozent der Beratungskosten als Zuschuss erstattet werden.
Alternativ können die Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung durch einen Energieeffizienzexperten nun zu 50 Prozent anstatt wie bisher nur zu 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Generell gilt aber: Jede Maßnahme kann nur einmal gefördert werden. Die Kombination von Förderung und steuerlicher Abschreibung für eine Sanierungsmaßnahme ist nicht möglich. Was aber theoretisch möglich ist, ist die steuerliche Abschreibung der Energiemaßnahmen mit der Förderung der Energieberatung durch das BAFA zu kombinieren.
* Es gelten die Förderbedingungen der Heizungsförderung des BAFA. Darunter fallen Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen, Solarkollektoranlagen, Erneuerbare Energien (EE) Hybridheizungen, Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung oder mit Einbindung erneuerbarer Energien innerhalb von zwei Jahren (Renewable Ready).