Im Klimaschutzpaket wurde er angekündigt, nun gesetzlich verabschiedet: Ab 01.01.2021 gilt ein Preis für Kohlendioxidemissionen bei Wärme und Verkehr, die so genannt CO2 Steuer. Heizöl und Erdgas sowie Benzin werden deshalb teurer. Die Nutzung klimaschonender Technologien wie Wärmepumpen und die Nutzung erneuerbarer Energie wird somit lohnender. Dies muss in der Energieberatung berücksichtigt werden

Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird über Zertifikate ein Preis pro Tonne festgelegt. Der Preis für eine Tonne CO2 beträgt ab dem 01.01.2021 25 Euro und steigt jährlich schrittweise an. Ab dem 01.01.2025 erreicht er einen Preis von 55 Euro . Ab 2026 gilt ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Maximum von 65 Euro. In der Berichtserstattungsverordnung (BeV 2022) werden Standardwerte für Emissionsfaktoren für die jeweiligen Brennstoffe für die Jahre 2021 und 2022 festgelegt, sodass sich hieraus die Auswirkungen auf die Energiepreise ableiten .

CO2 Preis nach BEHG in Euro

Die Zertifikate müssen dabei von den Unternehmen gekauft werden, welche die Energieträger in den Umlauf bringen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Erhöhung an den Endverbraucher weitergegeben wird. Auswirkungen auf die Energiepreise sollten daher in Energieberatungen mit thematisiert werden. Kombiniert mit den Förderprogrammen steigt die Wirtschaftlichkeit von Heizungen mit Erneuerbaren Energien.

Der Energieträger Strom z.B. für Wärmepumpen wird innerhalb des EU-Emissionshandel (EU-ETS) berücksichtigt, sodass hier keine Erhöhungen durch das BEHG zu erwarten sind. Vielmehr werden die staatlichen Mehreinnahmen u.a. auch zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt. Diese soll im Jahr 2021 auf 6,50 Cent/kWh und 2020 auf 6,0 Cent/kWh begrenzt werden.