Enev 2014 – Energieeinsparverordnung für Neubau

EnEV 2014 für Neubauten: Ein Überblick

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 stellt für Neubauten hohe Anforderungen an die Energieeffizienz. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Kernpunkte der EnEV 2014 für Neubauten

  • Niedrigstenergiegebäude: Seit 2016 müssen alle neuen Wohngebäude nahezu energieunabhängig sein. Sie werden als Niedrigstenergiegebäude bezeichnet.
  • Wärmebedarf: Der maximale Wärmebedarf eines Gebäudes ist gesetzlich begrenzt.
  • Dämmung: Die Gebäudehülle muss sehr gut gedämmt sein, um Wärmeverluste zu minimieren. Dies betrifft Außenwände, Dach, Keller und Bodenplatte.
  • Fenster und Türen: Fenster und Türen müssen über einen hohen Wärmeschutz verfügen.
  • Heizsysteme: Es sind hocheffiziente Heizsysteme zu verwenden, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Brennwertkessel.
  • Lüftung: Eine kontrollierte Wohnraumlüftung ist in der Regel erforderlich, um ein gesundes Raumklima zu gewährleisten.
  • Erneuerbare Energien: Der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung ist oft vorgeschrieben oder wird gefördert.

Vorteile der EnEV 2014 für Neubauten

  • Geringere Energiekosten: Durch die hohen Energieeffizienzstandards sinken die laufenden Energiekosten für die Bewohner.
  • Wertstabilität: Energieeffiziente Gebäude sind in der Regel wertstabiler und erzielen auf dem Immobilienmarkt höhere Preise.
  • Komfort: Eine gute Dämmung und eine effiziente Heizung sorgen für ein angenehmes Raumklima.
  • Umweltschutz: Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs wird der CO2-Ausstoß gesenkt und der Klimawandel bekämpft.

Anforderungen an den Bauantrag

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass das geplante Gebäude die Anforderungen der EnEV 2014 erfüllt. Dazu ist in der Regel ein Energieausweis erforderlich.

Fördermöglichkeiten

Für den Bau oder die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden gibt es zahlreiche Förderprogramme, die die Investitionskosten senken können. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank oder bei der KfW über aktuelle Fördermöglichkeiten.

Fazit

Die EnEV 2014 stellt hohe Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten. Diese Anforderungen sind zwar anspruchsvoll, führen aber zu erheblichen Vorteilen für Bauherren und zukünftige Bewohner. Eine sorgfältige Planung und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Handwerkern sind für die Umsetzung einer energieeffizienten Baumaßnahme unerlässlich.

Die Hauptanforderung der aktuell gültigen EnEV bezieht sich beim Neubau auf den Primärenergiebedarf. Dabei wird für Wohngebäude ein maximal zulässiger Höchstwert für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung vorgegeben.
Bei Nichtwohngebäuden beinhaltet dieser Höchstwert zusätzlich den Energiebedarf der Beleuchtung. Ferner werden als Nebenanforderung für Wohngebäude Höchstwerte des spezifischen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts vorgegeben und für Nichtwohngebäude Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche.Grundsätzlich sind bei allen Neubauten Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten.
Weitere Vorgaben zur Dichtheit, dem Mindestluftwechsel, dem Mindestwärmeschutz der Minimierung von Wärmebrücken sind in den §§ 6-7 definiert.Strom aus erneuerbaren Energien kann nach § 5 bei der Bilanzierung angerechnet werden, sofern er in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang vom Gebäude erzeugt wird und zugleich vorrangig selbst genutzt wird. Dabei kann der so erzeugte Strombedarf als Monatsmittelwert vom errechneten Strombedarf (für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und ggf. Beleuchtung) abgezogen werden.Für kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche gelten zur Vereinfachung ausschließlich Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile.


FAQ zur Energieeinsparverordnung