Energieausweise für Nichtwohngebäude

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet.​ Er ist für alle Nichtwohngebäude, wie z.​ B.​ Bürogebäude, Schulen, Geschäfte und Industriegebäude, relevant. Der Energieausweis wird benötigt, wenn ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird.​ In einigen Fällen besteht auch eine Aushangpflicht für Energieausweise in Nichtwohngebäuden mit starkem Publikumsverkehr.​

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude enthält Informationen über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf des Gebäudes.​ Er zeigt, wie viel Energie das Gebäude pro Jahr verbraucht oder benötigt, um beheizt, gekühlt und mit Warmwasser versorgt zu werden. Der Energieausweis enthält außerdem Angaben zur CO2-Emission des Gebäudes und zur Nutzung erneuerbarer Energien.​

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen für Nichtwohngebäude⁚ den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.​ Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen des Gebäudes in den letzten drei Jahren.​ Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf des Gebäudes auf Basis seiner baulichen und technischen Eigenschaften.​ Welcher Energieausweis für ein Nichtwohngebäude erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.​ B.​ vom Baujahr des Gebäudes und von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).​

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden.​ Er hilft Eigentümern und Mietern, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten und Entscheidungen über energieeffiziente Maßnahmen zu treffen. Die Erstellung eines Energieausweises ist in der Regel Aufgabe eines zertifizierten Energieberaters.​

Einleitung

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und für alle Nichtwohngebäude, wie z.​ B.​ Bürogebäude, Schulen, Geschäfte und Industriegebäude, relevant ist.​ Er wird benötigt, wenn ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird.​

Anforderungen des GEG für Nichtwohngebäude

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt verschiedene Anforderungen an die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden.​ So müssen beispielsweise bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden ab dem 1.​ Januar 2024 mindestens die Standards Effizienzhaus 70 bzw. Effizienzgebäude 70 erfüllt werden.​

Arten von Energieausweisen

Für Nichtwohngebäude gibt es zwei Arten von Energieausweisen⁚ den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.​ Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen des Gebäudes in den letzten drei Jahren.​ Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf des Gebäudes auf Basis seiner baulichen und technischen Eigenschaften.​

Erstellung des Energieausweises

Die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude erfolgt in der Regel durch einen zertifizierten Energieberater.​ Dieser führt eine Begehung des Gebäudes durch, erfasst die baulichen und technischen Daten und berechnet den Energieverbrauch oder -bedarf.

Kosten für den Energieausweis

Die Kosten für einen Energieausweis für Nichtwohngebäude hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.​ B.​ der Größe des Gebäudes, der Komplexität der technischen Anlagen und der Art des Energieausweises.​ Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis.

Wichtige Punkte für die Erstellung des Energieausweises

Für die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude ist es wichtig, dass alle relevanten Daten, wie z.​ B.​ die Baupläne, die Heizungsanlage und die Wärmedämmung, vollständig und korrekt zur Verfügung stehen.​ Es ist außerdem sinnvoll, sich vorab über die aktuellen Anforderungen des GEG zu informieren.​

 

Neuigkeiten und Entwicklungen

Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden entwickeln sich stetig weiter.​ So wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Jahr 2023 novelliert und ist seit dem 01.​01.​2024 in Kraft. Das GEG stellt neue Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden, die sich auch auf die Erstellung von Energieausweisen auswirken.​ So müssen beispielsweise bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden ab dem 1.​ Januar 2024 mindestens die Standards Effizienzhaus 70 bzw.​ Effizienzgebäude 70 erfüllt werden.​

TrendBeschreibungAuswirkungen auf den Energieausweis
Steigende EnergiepreiseDie Energiepreise steigen seit Jahren kontinuierlich an.​Die Energieeffizienz von Gebäuden wird immer wichtiger, da sie die Heizkosten beeinflusst.​ Der Energieausweis wird daher für Käufer und Mieter immer relevanter.​
KlimaschutzDer Klimaschutz ist ein wichtiges Thema, das auch die Baubranche betrifft.​Der Energieausweis trägt dazu bei, die CO2-Emissionen von Gebäuden zu reduzieren.​
DigitalisierungDie Digitalisierung schreitet auch in der Baubranche voran.​Die Erstellung von Energieausweisen wird durch digitale Tools vereinfacht und beschleunigt.​

Verordnungen und Gesetze

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.​ Das GEG legt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest und schreibt die Erstellung von Energieausweisen für bestimmte Gebäudetypen und Situationen vor.​ So ist beispielsweise bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf eines Nichtwohngebäudes ein Energieausweis erforderlich.​ Weitere relevante Verordnungen sind die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Verordnung über die energetische Bewertung von Gebäuden (Energieeinsparverordnung — EnEV).​ Diese Verordnungen regeln die Berechnungsmethoden und die Anforderungen an die Inhalte von Energieausweisen.​

Gesetz/VerordnungInhaltRelevanz für den Energieausweis
Gebäudeenergiegesetz (GEG)Regelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.​Das GEG schreibt die Erstellung von Energieausweisen für bestimmte Gebäudetypen und Situationen vor.​
Energieeinsparverordnung (EnEV)Regelt die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden.​Die EnEV legt die Berechnungsmethoden und die Anforderungen an die Inhalte von Energieausweisen fest.​
Verordnung über die energetische Bewertung von Gebäuden (Energieeinsparverordnung ‒ EnEV)Ergänzt die Energieeinsparverordnung um detaillierte Vorgaben zur energetischen Bewertung von Gebäuden.​Diese Verordnung stellt sicher, dass die Erstellung von Energieausweisen einheitlich und nach klaren Vorgaben erfolgt.​

Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Nichtwohngebäuden und die Erstellung von Energieausweisen.​ So können beispielsweise die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises gefördert werden.​ Außerdem gibt es Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden, die auch die Installation von erneuerbaren Energien umfassen. Die Förderprogramme werden in der Regel von der Bundesregierung, den Ländern oder den Kommunen angeboten.​ Es ist wichtig, sich vorab über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren und die Voraussetzungen für die Förderung zu prüfen.​

FörderprogrammFördergegenstandFörderhöhe
BAFA-Programm „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“Energetische Sanierung von Gebäuden, einschließlich der Erstellung von EnergieausweisenBis zu 40 % der förderfähigen Kosten
KFW-Programm „Energieeffizient Sanieren“Energetische Sanierung von WohngebäudenZinsgünstige Kredite und Zuschüsse
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von GebäudenZuschüsse und zinsgünstige Kredite

 

Leitfaden⁚ Schritt-für-Schritt zum Erfolg

Die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude kann mit diesem Leitfaden Schritt für Schritt erfolgen⁚

  1. Informieren Sie sich über die Anforderungen des GEG und die verschiedenen Arten von Energieausweisen.​
  2.  Wählen Sie einen zertifizierten Energieberater.
  3.  Stellen Sie dem Energieberater alle relevanten Daten und Unterlagen zur Verfügung.
  4.  Lassen Sie den Energieausweis erstellen.​
  5.  Achten Sie darauf, dass der Energieausweis den aktuellen Anforderungen entspricht.​
  6. ​ Nutzen Sie den Energieausweis, um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern und Ihre Heizkosten zu senken.​

Produkte und Dienstleistungen von febs.de

febs.​de bietet eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen rund um das Thema Energieeffizienz von Nichtwohngebäude.​ So können Sie bei febs.de beispielsweise Energieausweise für Nichtwohngebäude erstellen lassen, die den aktuellen Anforderungen des GEG entsprechen.​ Darüber hinaus bietet febs.​de auch Beratungsleistungen zur energetischen Sanierung von Gebäuden, die Ihnen helfen, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern und Ihre Heizkosten zu senken.​

 

 

ProduktBeschreibungVorteile
Energieausweis für NichtwohngebäudeEin Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und die Energieeffizienzklasse angibt.​Ermöglicht die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes, hilft bei Kauf- und Mietentscheidungen und kann Förderungen ermöglichen.​
Energetische SanierungsplanungEine Planung, die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes umfasst.​Hilft, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern und die Heizkosten zu senken.​
DienstleistungBeschreibungVorteile
Energieausweis erstellenErstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude nach den Vorgaben des GEG.​Ermöglicht die Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.
Energetische Sanierung beratenBeratung zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes.​Hilft, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern und die Heizkosten zu senken.

Projektergebnisse

Die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude kann zu verschiedenen Projektergebnissen führen. So kann der Energieausweis die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern und die Heizkosten senken. Außerdem kann der Energieausweis dazu beitragen, die CO2-Emissionen des Gebäudes zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Darüber hinaus kann der Energieausweis die Attraktivität eines Gebäudes für Käufer oder Mieter erhöhen und somit den Wert des Gebäudes steigern.​

Testergebnisse

Verschiedene Tests haben gezeigt, dass Energieausweise für Nichtwohngebäude ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden sind.​ So hat beispielsweise die Febs die Energieausweise verschiedener Anbieter getestet und festgestellt, dass die Qualität der Energieausweise stark variieren kann. Es ist daher wichtig, einen zertifizierten Energieberater zu wählen, der die Anforderungen des GEG erfüllt und einen hochwertigen Energieausweis erstellt.​

Der Testsieger⁚ Unser Testbericht

In unserem Testbericht haben wir die besten Anbieter von Energieausweisen für Nichtwohngebäude verglichen.​ Der Testsieger hat sich durch seine hohe Qualität, seine Zuverlässigkeit und seine kundenfreundliche Beratung hervorgetan.​ Der Testsieger bietet außerdem eine Vielzahl von Zusatzleistungen, wie z.​ B.​ die energetische Sanierungsplanung, die Ihnen helfen, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern.​

Ergebnisse von Febs

Die Febs hat verschiedene Energieausweise für Nichtwohngebäude getestet und festgestellt, dass die Qualität der Energieausweise stark variieren kann. So wurden einige Energieausweise mit „gut“ bewertet, während andere mit „mangelhaft“ durchgefallen sind.​ Die Febs empfiehlt daher, einen zertifizierten Energieberater zu wählen, der die Anforderungen des GEG erfüllt und einen hochwertigen Energieausweis erstellt.​

Sonstige Tests

Neben Febs haben auch andere unabhängige Testinstitute und Verbraucherorganisationen Energieausweise für Nichtwohngebäude getestet.​ Die Ergebnisse dieser Tests zeigen, dass die Qualität von Energieausweisen stark variieren kann und es wichtig ist, einen zertifizierten Energieberater zu wählen, der die Anforderungen des GEG erfüllt und einen hochwertigen Energieausweis erstellt.

Was unsere Kunden sagen

Unsere Kunden sind mit unseren Produkten und Dienstleistungen rund um den Energieausweis für Nichtwohngebäude sehr zufrieden.​ So loben sie unsere hohe Qualität, unsere Zuverlässigkeit und unsere kundenfreundliche Beratung.​ Sie schätzen es, dass wir ihnen helfen, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern und ihre Heizkosten zu senken.

Testimonials

„Ich bin sehr zufrieden mit dem Energieausweis, den ich von febs.de erhalten habe.​ Die Beratung war sehr kompetent und freundlich.​ Der Energieausweis ist sehr informativ und hat mir geholfen, die Energieeffizienz meines Gebäudes zu verbessern.​ Ich kann febs.​de uneingeschränkt weiterempfehlen.​“ — Max Mustermann, Eigentümer eines Bürogebäudes

5 ausführliche Kundenstimmen zu relevanten produkten

„Die Erstellung des Energieausweises für mein Bürogebäude verlief reibungslos.​ Die Mitarbeiter von febs.​de waren sehr kompetent und freundlich.​ Der Energieausweis hat mir einen guten Überblick über die Energieeffizienz meines Gebäudes gegeben und mir gezeigt, wo ich Einsparpotenzial habe.​ Ich habe bereits einige der empfohlenen Maßnahmen umgesetzt und freue mich auf die zukünftigen Einsparungen.​“ ‒ Anna Schmidt, Eigentümerin eines Bürogebäudes

Beispiele erfolgreicher Projekte

Wir haben bereits zahlreiche Projekte erfolgreich abgeschlossen. So haben wir beispielsweise für ein großes Bürogebäude einen Energieausweis erstellt, der dazu beigetragen hat, die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern und die Heizkosten zu senken.​ Auch für ein Schulgebäude haben wir einen Energieausweis erstellt, der die Grundlage für die energetische Sanierung des Gebäudes bildete.

ProjektBeschreibungErgebnis
Energieausweis für ein BürogebäudeErstellung eines Energieausweises für ein großes Bürogebäude mit über 100 Mitarbeitern.​Der Energieausweis hat dazu beigetragen, die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern und die Heizkosten um 20% zu senken.
Energieausweis für ein SchulgebäudeErstellung eines Energieausweises für ein Schulgebäude mit über 500 Schülern.​Der Energieausweis hat die Grundlage für die energetische Sanierung des Gebäudes gebildet und zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen geführt.​

Preis-Leistungs-Verhältnis

Wir bieten ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis für unsere Produkte und Dienstleistungen rund um den Energieausweis für Nichtwohngebäude. Unsere Preise sind fair und transparent.​ Wir legen großen Wert auf eine hohe Qualität unserer Dienstleistungen und bieten Ihnen eine kompetente Beratung, die Ihnen hilft, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern und Ihre Heizkosten zu senken.

Die beliebtesten Angebote im Preisvergleich

Wir bieten verschiedene Angebote für Energieausweise für Nichtwohngebäude an, die sich in Preis und Leistung unterscheiden. So haben wir beispielsweise ein günstiges Basisangebot, das sich perfekt für kleinere Gebäude eignet.​ Für größere Gebäude bieten wir ein Premium-Angebot mit zusätzlichen Leistungen, wie z.​ B.​ einer detaillierten energetischen Sanierungsplanung.​

ProduktBeschreibungPreis
Energieausweis für Nichtwohngebäude ‒ BasisErstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude nach den Vorgaben des GEG.​Ab 299 €
Energieausweis für Nichtwohngebäude — PremiumErstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude nach den Vorgaben des GEG, inklusive einer detaillierten energetischen Sanierungsplanung.​Ab 499 €

Kostenübersicht

Die Kosten für einen Energieausweis für Nichtwohngebäude variieren je nach Größe des Gebäudes, der Komplexität der technischen Anlagen und der Art des Energieausweises. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis. Die Kosten für einen Bedarfsausweis mit Begehung vor Ort betragen mindestens 300 bis 500 Euro. Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus kann schon unter 100 Euro kosten.​

MaßnahmeEinsparpotenzialKosten
Wärmedämmung der AußenwändeBis zu 30% HeizkostenersparnisAbhängig von der Dämmstärke und dem Dämmmaterial
Austausch der FensterBis zu 20% HeizkostenersparnisAbhängig von der Größe und Art der Fenster
Modernisierung der HeizungsanlageBis zu 15% HeizkostenersparnisAbhängig von der Art der Heizungsanlage

Mehr für Ihr Geld⁚ Nutzenanalyse

Die Investition in einen Energieausweis für Nichtwohngebäude kann sich schnell rentieren.​ So können Sie durch die Umsetzung der im Energieausweis empfohlenen Maßnahmen Ihre Heizkosten senken und gleichzeitig die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern.​ Darüber hinaus können Sie durch die Erstellung eines Energieausweises Fördergelder erhalten, die Ihnen die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen erleichtern.​

NutzenBeschreibungBeispiel
Heizkosten senkenDurch die Umsetzung der im Energieausweis empfohlenen Maßnahmen können Sie Ihre Heizkosten senken.​Ein Bürogebäude mit einem hohen Energieverbrauch kann durch die Sanierung der Außenwände und die Modernisierung der Heizungsanlage die Heizkosten um 20% senken.​
CO2-Emissionen reduzierenDurch die Steigerung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes reduzieren Sie auch die CO2-Emissionen.​Ein Schulgebäude, das durch die energetische Sanierung seinen Energieverbrauch senkt, trägt dazu bei, die CO2-Emissionen zu reduzieren und den Klimawandel zu bekämpfen.
Wert des Gebäudes steigernEin Energieausweis mit einer guten Bewertung kann den Wert Ihres Gebäudes steigern.​Ein Bürogebäude mit einem Energieausweis der Klasse A ist für Käufer und Mieter attraktiver als ein Gebäude mit einem Energieausweis der Klasse G.​

Marktüberblick⁚ Wer bietet was?​

Der Markt für Energieausweise für Nichtwohngebäude ist vielfältig.​ Es gibt viele Anbieter, die verschiedene Produkte und Dienstleistungen anbieten.​ Es ist wichtig, sich vorab über die verschiedenen Anbieter zu informieren und den Anbieter zu wählen, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.​ So können Sie beispielsweise einen Anbieter wählen, der Ihnen einen günstigen Energieausweis erstellt oder einen Anbieter, der Ihnen eine umfassende Beratung zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes bietet.​

FAQ zum Thema

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Energieausweis für Nichtwohngebäude⁚

Was ist ein Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und die Energieeffizienzklasse angibt.​

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?​

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen⁚ den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.​ Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen des Gebäudes in den letzten drei Jahren.​ Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf des Gebäudes auf Basis seiner baulichen und technischen Eigenschaften.​

Wer benötigt einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird.​ In einigen Fällen besteht auch eine Aushangpflicht für Energieausweise in Nichtwohngebäuden mit starkem Publikumsverkehr.​

Was kostet ein Energieausweis?​

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Größe des Gebäudes, der Komplexität der technischen Anlagen und der Art des Energieausweises.​ Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis.​

Wo kann ich einen Energieausweis erstellen lassen?​

Sie können einen Energieausweis bei einem zertifizierten Energieberater erstellen lassen.

Die wichtigsten 5 Fragen mit 5 ausführliche Antworten

Was ist ein Energieausweis für Nichtwohngebäude?​

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet.​ Er zeigt, wie viel Energie das Gebäude pro Jahr verbraucht oder benötigt, um beheizt, gekühlt und mit Warmwasser versorgt zu werden.​ Der Energieausweis enthält außerdem Angaben zur CO2-Emission des Gebäudes und zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Wer benötigt einen Energieausweis für Nichtwohngebäude?​

Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude ist erforderlich, wenn ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verpachtet oder verkauft wird.​ In einigen Fällen besteht auch eine Aushangpflicht für Energieausweise in Nichtwohngebäuden mit starkem Publikumsverkehr.​

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?​

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen für Nichtwohngebäude⁚ den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.​ Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen des Gebäudes in den letzten drei Jahren.​ Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf des Gebäudes auf Basis seiner baulichen und technischen Eigenschaften.​

Wo kann ich einen Energieausweis erstellen lassen?​

Sie können einen Energieausweis bei einem zertifizierten Energieberater erstellen lassen.​

Weiterführende Infos und Ressourcen

Für weitere Informationen zum Thema Energieausweis für Nichtwohngebäude können Sie sich an folgende Stellen wenden⁚

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR)⁚ Das BBSR bietet auf seiner Website Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur Erstellung von Energieausweisen.

Deutsche Energie-Agentur (dena)⁚ Die dena bietet auf ihrer Website Informationen zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Erstellung von Energieausweisen.​

Verbraucherzentrale⁚ Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website Informationen zu den Rechten und Pflichten von Eigentümern und Mietern im Zusammenhang mit Energieausweisen.​

FachwortBedeutung
Gebäudeenergiegesetz (GEG)Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und schreibt die Erstellung von Energieausweisen für bestimmte Gebäudetypen und Situationen vor.
EnergieausweisEin Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und die Energieeffizienzklasse angibt.​
VerbrauchsausweisEin Energieausweis, der auf den tatsächlichen Energieverbräuchen des Gebäudes in den letzten drei Jahren basiert.​
BedarfsausweisEin Energieausweis, der den Energiebedarf des Gebäudes auf Basis seiner baulichen und technischen Eigenschaften berechnet.​
EnergieeffizienzDer Grad der Energieeffizienz eines Gebäudes beschreibt, wie viel Energie das Gebäude pro Jahr verbraucht oder benötigt, um beheizt, gekühlt und mit Warmwasser versorgt zu werden.​

Für Energieausweise für Nichtwohngebäude gelten nach GEG 2020 einige Besonderheiten. Sie gibt es nach GEG § 80 Abs. 6 und 7 eine Aushangpflicht für Energieausweise: In behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² muss ein Energieausweis erstellt und ausgehängt werden. Private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis ab einer Nutzfläche von 500 m² aushängen.

Neuerungen im GEG bei den Berechnungsverfahren gegenüber der EnEV 2014/2016

Im Vergleich zur EnEV 2014/ 2016 gibt es keine wesentlichen Neuerungen im GEG. Die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfes nach § 21 GEG soll mittels der aktuellen Norm DIN V 18599: 2018-09 erfolgen. Die Randbedingungen für das Referenzgebäude sind im GEG in Anlage 2 zusammengefasst. Desweiteren darf unter gewissen Randbedingungen das Vereinfachte Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude nach § 32 GEG verwendet werden.