Die Darstellung aller Arten von Kosten ist für den Hauseigentümer ein wichtiges Element im individuellen Sanierungsfahrplan.

Der iSFP enthält vom Energieberater aufgrund von Erfahrungswerten oder ersten vorliegenden Angeboten geschätzte Kosten für die vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen. Diese werden für jede/s Maßnahme/npaket ausgewiesen. Ebenfalls werden die Sowieso-Kosten und mögliche Fördergelder angegeben. Um die geplanten Maßnahmen und ihre Wirtschaftlichkeit einordnen zu können, müssen sie für den Hauseigentümer möglichst wirklichkeitsnah dargestellt sein. Da der tatsächliche Energieverbrauch oftmals niedriger ist als der errechnete Bedarf, werden die Energiekosten im Ist- und im Zielzustand auf Verbrauchsbasis berechnet, während die energetische Bewertung anhand des berechneten Bedarfs erfolgt.

Verbrauchsbereinigung

Im Idealfall kann der Energieverbrauch vor der Sanierung auf Grundlage vorhandener Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt werden. Der Energieverbrauchswert ist dann mithilfe der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand (BMWi/BMUB, 07.04.2015) zu bereinigen. Abschließend ist der nach den oben genannten Regeln für Heizung der Klima- und Leerstandsbereinigung zu unterziehen. Der so abgeglichene Verbrauch kann ins Verhältnis zu dem errechneten Endenergiebedarf für die Heizung gesetzt werden. Der sich daraus ergebende Faktor beschreibt die Abweichung zwischen Heizenergieverbrauch und berechnetem -bedarf und ist als prozentuale Abweichung anzugeben.

Liegen keine Abrechnungen zu den tatsächlichen Verbräuchen der letzten Jahre vor oder sind diese nicht vollständig, etwa weil die Bewohner gewechselt haben, so kann kein belastbarer Verbrauchswert berechnet werden. In diesem Fall ist auf den „typischen Verbrauch“ zurückzugreifen. Dieser beschreibt den durchschnittlichen Heizenergieverbrauch, den ein Gebäude gleicher Größe und gleichen energetischen Standards hat. Er wurde vom Institut für Wohnen und Umwelt aus einer Stichprobe von 1.700 Gebäuden abgeleitet.

Der typische Heizenergieverbrauch berücksichtigt, dass Bewohner von ungedämmten Gebäuden in der Regel sparsamer heizen als Bewohner von gedämmten Gebäuden. Der typische Heizenergieverbrauch wird aus dem berechneten Heizenergiebedarf mithilfe eines Verbrauchsfaktors berechnet. Die Formel hierfür ist im Handbuch für Energieberater zu finden.

Was tun, wenn keine aktuellen Energiekostenabrechnungen vorliegen?

Liegen keine Abrechnungen der Energieversorger vor, ist es alternativ auch zulässig, dass der Berater ein anderes Abgleichverfahren ansetzt. Einige Softwareprogramme bieten Verfahren zum Abgleich an. Zulässig ist es auch, die Nutzungsrandbedingungen, etwa die Rauminnentemperaturen, entsprechend anzupassen, sodass das Nutzerverhalten adäquat abgebildet wird. Entscheidend ist, dass der Energieberater die Energiekosten heute und zukünftig praxisnah abbilden kann.

Zukünftiger Verbrauch

Für den Zielzustand muss der errechnete Bedarf für die Darstellung der Energiekosten im iSFP in einen voraussichtlichen Verbrauch umgerechnet werden. Hierzu ist die Berechnung des typischen Verbrauchs anzuwenden. Wenn man über eine andere verlässliche Berechnungsmethode verfügt, kann diese ebenfalls verwendet werden. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass der Rebound-Effekt berücksichtigt wird. Er bezeichnet die Tendenz, dass die Nutzer die Raumtemperaturen nach einer Sanierung deutlich höher einstellen, weil die Heizkosten insgesamt deutlich gesunken sind. Zur Ermittlung des gesamten typischen Endenergieverbrauchs ist anschließend dem ermittelten Verbrauchsanteil der Heizung noch der Anteil für die Warmwasserbereitung gemäß den Berechnungsvorschriften hinzuzurechnen.