Änderungen der Heizungsförderung 2020
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ToggleFörderprogramme für Wohngebäude
Für den Neubau oder die energetische Sanierung von Wohngebäuden stehen je nach geplanter Maßnahme Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung.
- Einstiegsberatung sowie Beratung zum Energiesparen im Bereich Wohngebäude bieten die Verbraucherzentralen
Weitere Informationen - Individuelle Energieberatungen für Wohnungseigentümer und Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. Dabei gibt es die Möglichkeit die Gesamtsanierung in einem Zug zu einem KfW-Effizienzgebäude aufzuzeigen oder eine Schritt-für-Schritt-Sanierung (individueller Sanierungsfahrplan).
Weitere Informationen des BAFA
Hinweise für Energieberater zur Durchführung der Beratungen
Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan):
Merkblatt für die Erstellung eines Beratungsberichts / Individuellen Sanierungsfahrplans (PDF)
Einzelmaßnahmen im Bestand
Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen nach Bedarf oder im Rahmen einer Schritt-für-Schritt-Sanierung ist förderfähig bei
- Umstieg auf erneuerbare Energien. Dabei sind Förderprogramme des BAFA nutzbar: „Heizen mit Erneuerbaren Energien“
Dies betrifft die Nutzung von Biomasse, Solarthermie und Wärmepumpen, die Optimierung der Gebäudetechnik und die Visualisierung des Ertrags von erneuerbaren Energien. - Ergänzend zum BAFA fördert das KFW-Förderprogramm 167 mittels eines Ergänzungskredites die Umstellung der Heizungsanlage zu Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen oder Gas-Brennwertheizung in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
- Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen zur Gebäudehülle oder Gebäudetechnik. Dabei kann die energieeffiziente Sanierung folgender Maßnahmen in Form eines Zuschusses (KfW-Förderprogramm 430) oder eines zinsgünstigen Kredits in Kombination mit einem Tilgungszuschuss (KfW-Förderprogramm 152) gefördert werden:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Kellerdecken Dämmung und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentürens
- Nah- und Fernwärme
- Optimierung der Heizungsanlage
Neubau/Sanierung zum Effizienzgebäude
Bei Errichtung eines Neubaus oder der Sanierung des Bestands zum Effizienzgebäude können je nach erreichtem Effizienzniveau Förderungen der KfW in Anspruch genommen werden:
1. Neubau
Bei Bau oder Kauf eines Effizienzhauses ist ein zinsgünstiger Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss (KfW-Förderprogramm 153) bei Erreichen der folgenden Effizienzhausstandards möglich: KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 40, KfW-Effizienzhaus 40 Plus.
2. Sanierung
Die Förderkonditionen sind bei der Sanierung zum Effizienzhaus an die folgenden Effizienzniveaus gekoppelt:
KfW-Effizienzhaus 115, KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 85, KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 55 und bei denkmalgeschützten Gebäuden an KfW-Effizienzhaus Denkmal, welches dem Niveau eine KfW-Effizienzhauses 160 entsprechen würde. Im Fall der Sanierung zum Effizienzhaus ist ein Zuschuss (KfW-Förderprogramm 430) oder ein Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss (KfW-Förderprogramm 151) möglich.
Förderprogramme für Nichtwohngebäude
Für den Neubau oder die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden stehen je nach geplanter Maßnahme Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung.
Energieberatung
Bei Energieberatungen für Nichtwohngebäude zur Durchführung von Einzelmaßnahmen, der umfassenden Sanierung oder der Erstellung eines Sanierungsfahrplans stehen bundesweit die folgenden Förderprogramme zur Verfügung:
- Bei kommunalen Nichtwohngebäuden
Im Rahmen der Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen ist die Erstellung energetischer Sanierungskonzepte als Gesamtsanierungspaket oder als Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand sowie die Neubauberatung für Nichtwohngebäude förderfähig. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie gemeinnützigen Organisationsformen und anerkannte Religionsgemeinschaften.
Weitere Informationen zur „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (energetisches Sanierungskonzept)“ (EBK) - Richtlinie – Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen
- In kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Im Rahmen der Energieberatung im Mittelstand können sowohl Energieeffizienzpotentiale in Gebäuden als auch in Anlagen von kleinen und mittleren Unternehmen sowie beim Nutzerverhalten ausgelotet werden. Diese Beratung entspricht dabei einem Energieaudit im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Weitere Informationen zur Energieberatung im Mittelstand (EBM)
Einzelmaßnahmen im Bestand
Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, welche sich auf energetische Verbesserungen an der Gebäudehülle oder der Gebäudetechnik beziehen, können über die KfW in Form eines zinsgünstigen Kredites in Kombination mit einem Tilgungszuschuss (KfW-Förderprogramm 278) gefördert werden.
Die folgenden Einzelmaßnahmen sind förderfähig:
- Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
- Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren
- Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/ Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung
- Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung inklusive Kraft-Wärme- beziehungsweise Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
- Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung
- Einbau oder Optimierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation
Weitere Informationen zum KfW-Förderprogramm
Neubau/Sanierung zum Effizienzgebäude
Bei der Errichtung eines Neubaus oder der Sanierung des Bestands zum Effizienzgebäude kann ein zinsgünstiger Kredit der KfW in Kombination mit einem Tilgungszuschuss in Abhängigkeit vom erreichten Effizienzstandard in Anspruch genommen werden.
1. Neubau (KfW-Förderprogramm 276)
Bei Neubau ist mindestens der Standard eines KfW-Effizienzgebäudes 70 für die Inanspruchnahme eines KfW-Kredits zu erreichen. Bei Erreichen des Standards KfW-Effizienzgebäude 55 wird zudem ein Tilgungszuschuss gewährt.
2. Sanierung (KfW-Förderprogramm 277)
Bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes ist der Standard eines KfW-Effizienzgebäudes 100 Mindestvoraussetzung für einen Förderkredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss. Bei Erreichen des Niveaus KfW-Effizienzgebäude 70 sind verbesserte Tilgungszuschüsse möglich. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt das Niveau KfW-Effizienzgebäude Denkmal, welcher dem Standard eines KfW-Effizienzgebäudes 160 entsprechen würde.
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Weitere Informationen und Materialien
Factsheet Förderprogramme für Eigentümer
KfW-Materialien für Experten (PDF)
KfW-Monitoringbericht zur Förderung (PDF)
BAFA-Evaluierung der Förderprogramme