Änderungen der Heizungsförderung 2020
 

Förderprogramme für Wohngebäude

Für den Neubau oder die energetische Sanierung von Wohngebäuden stehen je nach geplanter Maßnahme Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung.


 

 

Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen nach Bedarf oder im Rahmen einer Schritt-für-Schritt-Sanierung ist förderfähig bei

  • Umstieg auf erneuerbare Energien. Dabei sind Förderprogramme des BAFA nutzbar: „Heizen mit Erneuerbaren Energien“
    Dies betrifft die Nutzung von Biomasse, Solarthermie und Wärmepumpen, die Optimierung der Gebäudetechnik und die Visualisierung des Ertrags von erneuerbaren Energien.
  • Ergänzend zum BAFA fördert das KFW-Förderprogramm 167 mittels eines Ergänzungskredites die Umstellung der Heizungsanlage zu Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen oder Gas-Brennwertheizung in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen zur Gebäudehülle oder Gebäudetechnik. Dabei kann die energieeffiziente Sanierung folgender Maßnahmen in Form eines Zuschusses (KfW-Förderprogramm 430) oder eines zinsgünstigen Kredits in Kombination mit einem Tilgungszuschuss (KfW-Förderprogramm 152) gefördert werden:
    • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
    • Erneuerung der Fenster und Außentüren
    • Nah- und Fernwärme
    • Optimierung der Heizungsanage

 

Bei Errichtung eines Neubaus oder der Sanierung des Bestands zum Effizienzgebäude können je nach erreichtem Effizienzniveau Förderungen der KfW in Anspruch genommen werden:

1. Neubau

Bei Bau oder Kauf eines Effizienzhauses ist ein zinsgünstiger Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss (KfW-Förderprogramm 153) bei Erreichen der folgenden Effizienzhausstandards möglich: KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 40, KfW-Effizienzhaus 40 Plus.

2. Sanierung

Die Förderkonditionen sind bei der Sanierung zum Effizienzhaus an die folgenden Effizienzniveaus gekoppelt:

KfW-Effizienzhaus 115, KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 85, KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 55 und bei denkmalgeschützten Gebäuden an KfW-Effizienzhaus Denkmal, welches dem Niveau eine KfW-Effizienzhauses 160 entsprechen würde. Im Fall der Sanierung zum Effizienzhaus ist ein Zuschuss (KfW-Förderprogramm 430) oder ein Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss (KfW-Förderprogramm 151) möglich.

Förderprogramme für Nichtwohngebäude

Für den Neubau oder die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden stehen je nach geplanter Maßnahme Förderungen in Form von Zuschüssen oder Krediten zur Verfügung.


 

Bei Energieberatungen für Nichtwohngebäude zur Durchführung von Einzelmaßnahmen, der umfassenden Sanierung oder der Erstellung eines Sanierungsfahrplans stehen bundesweit die folgenden Förderprogramme zur Verfügung:

 

Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, welche sich auf energetische Verbesserungen an der Gebäudehülle oder der Gebäudetechnik beziehen, können über die KfW in Form eines zinsgünstigen Kredites in Kombination mit einem Tilgungszuschuss (KfW-Förderprogramm 278) gefördert werden.

Die folgenden Einzelmaßnahmen sind förderfähig:

  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/ Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung inklusive Kraft-Wärme- beziehungsweise Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
  • Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung
  • Einbau oder Optimierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation

Weitere Informationen zum KfW-Förderprogramm

 

Bei der Errichtung eines Neubaus oder der Sanierung des Bestands zum Effizienzgebäude kann ein zinsgünstiger Kredit der KfW in Kombination mit einem Tilgungszuschuss in Abhängigkeit vom erreichten Effizienzstandard in Anspruch genommen werden.

1. Neubau (KfW-Förderprogramm 276)

Bei Neubau ist mindestens der Standard eines KfW-Effizienzgebäudes 70 für die Inanspruchnahme eines KfW-Kredits zu erreichen. Bei Erreichen des Standards KfW-Effizienzgebäude 55 wird zudem ein Tilgungszuschuss gewährt.

2. Sanierung (KfW-Förderprogramm 277)

Bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes ist der Standard eines KfW-Effizienzgebäudes 100 Mindestvoraussetzung für einen Förderkredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss. Bei Erreichen des Niveaus KfW-Effizienzgebäude 70 sind verbesserte Tilgungszuschüsse möglich. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt das Niveau KfW-Effizienzgebäude Denkmal, welcher dem Standard eines KfW-Effizienzgebäudes 160 entsprechen würde.

Weitere Informationen


Energieeffizienz-Förderprogramme des BMWi
 

Downloads

Weitere Informationen und Materialien

Förderstrategie (PDF)

 

Förderdatenbank

 

Factsheet Förderprogramme für Eigentümer

 

KfW-Materialien für Experten (PDF)

 

KfW-Monitoringbericht zur Förderung (PDF)

 

BAFA-Evaluierung der Förderprogramme

 

Broschüre Förderprogramme für Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien (PDF)

 

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